Über den UFS
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Wir sprechen Recht in Steuer-, Zoll- und Finanzstrafsachen
Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen.
Die Mitglieder des UFS sind in Ausübung ihrer Tätigkeit nur dem Gesetz verpflichtet; niemand darf ihre verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit durch Weisungen oder sonstige Einflussnahme beeinträchtigen. -
So kommen Sie zu Ihrem Recht
Wenn Sie mit einem Bescheid eines Finanzamtes oder Zollamtes nicht einverstanden sind, weil Sie der Meinung sind, dass er nicht dem Gesetz entspricht, steht Ihnen das Recht zu, dagegen ein Rechtsmittel (Berufung oder Beschwerde) zu erheben und die Entscheidung durch den UFS zu beantragen. -
Hier finden Sie Ihr Recht
Der UFS als bundesweite Behörde bietet Bürgernähe durch Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
Die Entscheidungen des UFS werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen - im Internet veröffentlicht.

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