Allgemeines
Der Unabhängige Finanzsenat (
UFS) entscheidet als Abgabenbehörde zweiter Instanz über Berufungen in Steuer- und Beihilfenangelegenheiten (beispielsweise Einkommensteuer inklusive Arbeitnehmerveranlagung, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Familienbeihilfe).
Ferner besteht die Möglichkeit, bei Säumigkeit des Finanzamtes einen so genannten „Devolutionsantrag“ direkt beim
UFS einzubringen.