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Herzlich willkommen auf der Website des Unabhängigen Finanzsenates (UFS)
© Rüdiger EttlEs ist uns ein Anliegen, Ihnen einen Überblick über die Organisation und den Aufgabenbereich sowie sämtliche Aktivitäten des Unabhängigen Finanzsenates bieten zu können.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.Dr. Daniela Moser, Präsidentin des Unabhängigen Finanzsenates
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Aus dem aktuellen UFSjournal ...
© UFSGebühren- und glücksspielrechtliche Beurteilung von Kartenpoker im Spiegel der UFS-Rechtsprechung
Artikel von Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS Außenstelle Wien
Das GebG 1957 besteuert den Abschluss enumerativ genannter Rechtsgeschäfte. Die Rechtsgeschäfte sind im Tarif des § 33 GebG je in einer eigenen Tarifpost aufgezählt, z. B. Annahmeverträge, Bestandverträge, Bürgschaften, Dienstbarkeiten, Ehepakte, Glücksverträge, Vergleiche, Zessionen, Wechsel.

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