BMF-Adler mit Link: Zur Startseite Platzhalter
  Unabhängiger
  Finanzsenat (UFS)
Navigation überspringen

Organisation
Geschäfts­verteilung
Verfahren
Entscheidungen
Aktuelles
Kontakt
Sitemapxxxx
Suche
Entscheidungen
Hierarchische Navigation überspringen

UFS-Entscheidungen und Rechtssätze sind in der Findok (Finanzdokumentation) abrufbar.

Gemäß § 10 Abs. 4b UFSG hat der Bundesminister für Finanzen die Entscheidungen des UFS der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung hat nur dann zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen.

UFS-Entscheidungen werden auch in juristischen Fachzeitschirften wie z. B. SWK, RdW, Taxlex etc. besprochen.

 
[ Zurück (zur letzten Auswahl)| Zum Seitenanfang]
Fussleiste BMF